7-Jahre-Werkgarantie*
Jedes von Kia Schweiz AG importierte Kia Fahrzeug verfügt über eine Garantie von 7 Jahren ab 1. Inverkehrssetzung, limitiert bis max. 150'000 Kilometer. Die Garantie ist kostenlos und überträgt sich auf Nachbesitzer, sofern das Fahrzeug entsprechend dem Serviceplan gewartet wurde.
7-Jahre-Mobilitätsgarantie**
Bei einer Panne oder einem Unfall übernimmt Kia die Garantie für Ihre Mobilität: Notfallhilfe, Abschleppdienst, Ersatzfahrzeug, Unterkunft- und Reisekosten.
5 Jahre oder 150'000 km Lackgarantie
Hohe Lackqualität bringt langen Schutz und Glanz für Ihr neues Kia Fahrzeug.
Garantie gegen Durchrostung
Ihr neues Kia Fahrzeug ist mit einem hervorragenden Korrosionsschutz ausgestattet und während 12 Jahren gegen Durchrostung von innen her geschützt.
Audio-, Entertainment- und Navigationssystem
3 Jahre oder 100'000 km
Batterie
12V Batterie | 2 Jahre unlimitierte km |
Lithium-Ionen-Polymer-Batterie 12 Volt | 2 Jahre unlimitierte km |
Lithium-Ionen-Polymer-Batterie 48 Volt | 2 Jahre unlimitierte km |
Lithium-Ionen-Polymer-Batterie (Hochvolt) | 7 Jahre oder 150’000 km (was zuerst eintrifft) |
Die Hochvolt-Lithium-Ionen-Batterieeinheiten in den Elektrofahrzeugen (EV), Hybrid-Elektrofahrzeugen (HEV) und Plug-in-Hybrid Elektrofahrzeugen (PHEV) von Kia sind auf eine lange Lebensdauer ausgelegt. Für diese Batterien gilt die 7-Jahre-Werkgarantie* für eine Dauer von 7 Jahren ab der Erstzulassung oder 150'000 km Laufleistung, je nachdem, was zuerst eintritt. Für Niedervoltbatterien (48 V und 12 V) in Mild-Hybrid- Elektrofahrzeugen (MHEV) gilt die Kia-Werkgarantie für eine Dauer von 2 Jahren ab der Erstzulassung, unabhängig von der Kilometerleistung. Ausschließlich bei den Elektrofahrzeugen (EV) und Plug-in-Hybrid Elektrofahrzeugen (PHEV) garantiert Kia eine Batteriekapazität von 70 %. Die Kapazitätsminderung der Batterie in HEV- und MHEV-Fahrzeugen ist nicht durch die Garantie abgedeckt. Wie Sie einer möglichen Kapazitätsminderung entgegenwirken können, entnehmen Sie bitte der Betriebsanleitung.
* 7-Jahre-Werkgarantie, gültig in allen EU-Mitgliedsstaaten (sowie Norwegen, Schweiz/Liechtenstein und Island ). Die detaillierten Garantiebestimmungen entnehmen Sie dem jeweiligen Serviceheft.
** Die Mobilitätsgarantie gilt ausschliesslich für die durch die Kia Schweiz AG importierten Fahrzeuge.
Garantiert sicher: Kia Assistance
Kia Schweiz AG gewährt nicht nur umfangreiche Garantien für Neuwagen, sondern garantiert Ihnen auch im Schadenfall jederzeit Hilfe – und das für volle 7 Jahre! Das ist einzigartig in der Schweiz!
Hilfe für alle Fälle - jederzeit und überall: Das 7 Jahre „Rundum-Sorglos-Paket“ der Kia Assistance Selbst wenn Sie eine Panne direkt vor Ihrer Haustür haben, können Sie die Kia-Hotline anrufen. Werden Sie unterwegs durch eine Panne aufgehalten, wird Ihnen zudem ein Leihwagen für die Heimreise zur Verfügung gestellt.
Als Kia-FahrerIn können Sie die kostenlose Hilfe auch im Falle eines Unfalls, einer Reifenpanne, Treibstoffmangels, Batterieversagens, Diebstahls, elektrischer/mechanischer Defekte sowie bei verlorenem oder abgebrochenem Autoschlüssel in Anspruch nehmen.
Aber nicht nur Ihr Fahrzeug profitiert von dem Rundum-Schutz der Kia Assistance. Auch Sie als FahrerIn und Insassen profitieren im Schadenfall. Die Assistance übernimmt Such- und Rettungsaktion sowie Transportkosten.*
Die Voraussetzungen*
Die Kia Assistance gilt für alle von Kia Schweiz AG importierten Modelle während sieben Jahren, sofern sie regelmässig und nachweisbar den Garantie-Bestimmungen gemäss gewartet werden.
Die Leistungen*
Bei einem Pannen-/Unfallereignis ist die Kia Assistance zwingend zu informieren, andernfalls besteht kein Leistungsanspruch.
Tel. +41 (0)62 788 84 54
* Die detaillierten Bestimmungen finden Sie im Serviceheft.
032 636 32 32 | |
032 682 40 50 | |
032 682 12 45 | |